YouTube – Urheberrechte hinterlegter Musik

Ralf Ruether 29. Januar 2009 | 5 Comments | Posted in Allgemein

In fast allen Videos, die bei der Google-Tochter YouTube hinterlegt sind, läuft im Hintergrund Musik. Fast immer handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Titel.

In den Nutzungsbestimmungen der Firma YouTube wird in Punkt 7.1 auf  die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik verwiesen. Auf der Webseite  steht weiterhin ein HowTo zum Thema Urheberecht bereit.

Vielen ist wahrscheinlich die Vereinbarung zwischen der GEMA und YouTube bekannt und die Tatsache, dass YouTube gewisse Beträge für Urheberrechte an die GEMA zahlt. Allerdings handelt es sich bei dieser Vereinbarung nur um die Rechte an die Komponisten der Songs. Die Urheberrechte der Plattenfirmen bleiben davon unberührt.

Durch diese Vereinbarung ist es “nur” möglich eigene Cover-Versionen bestehender Kompositionen in eigenen Videos zu hinterlegen. D.h. es ist durchaus legal ein Musikstück mit eigenen Musikinstrumenten nachzuspielen.

Nach einigen Klagen gegen YouTube, bezüglich Urheberrechtsverletzungen, versucht die Video-Plattform mittlerweile, mit einem von Google entwickelten Filter, gegen geschützte Inhalte vorzugehen. Dazu müssen die Inhaber der Urheberrechte allerdings eine Signatur in ihren Videos hinterlegen oder YouTube mitteilen, dass es sich um eine illegale Veröffentlichung handelt.

Weiterhin wird auf der Webseite die Möglichkeit geboten, Inhalte zu melden, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Laut eigener Angabe ist YouTube sehr bemüht, alle geschützten Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen. Dabei sind sie  allerdings sehr auf die Unterstützung der Rechte-Inhaber angewiesen.

Nach unserer Meinung wäre die Video-Plattform nach der Entfernung aller geschützten Inhalte deutlich minimierter…

Quellen:

Youtube, die GEMA und das Urheberrecht

YouTube testet den Super Filter

Dieser Artikel ist eine Gemeinschaftsproduktion von Daniel und Ralf.

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5 Kommentare “YouTube – Urheberrechte hinterlegter Musik”

  1. Barbara Niedner

    Sehr informativ!!!

    Für den Kurs gilt also, keine Urheberrechtliche Songs einfach ins Video hinterlegen.

    Kleine Anmerkung zu “Allerdings handelt es sich bei dieser Vereinbarung nur um die Rechte an die Komponisten der Songs. Die Urheberrechte der Plattenfirmen bleiben davon unberührt.”
    => Die Plattenfirma ist nicht der Urheber, sonder hat Vermarktungsrechte.

  2. Dan

    Hallo,

    danke für die informationen. Würde ergänzend gerne wissen ob es rechtliche konsequenzen gibt wenn man wie im oben genannten beispiel ein video mit einem geschützten song hinterlegt?! Oder wird das video einfach nur gelöscht?

    Über eine antwort würde ich mich sehr freuen!!

    Grüße,
    dani

  3. MoSo

    Wird gelöscht !!! steht dann halt wem das musikstueck gehoert (plattenfirma oder so) und warum es geloescht wurde … also dein video hat keinen sound mehr ^^ das gleiche glit auch wenn du zB in nem video en kleinen clip von zB southpark einbaut hast^^ hab ich gemacht 5 sek. wurde das komplette video geloescht … ich find es halt kacki … ich hab auf youtube paar skatevideos … mit dem lied kann man dann eh nichts mehr anfangen aber wird halt geloescht obwohl so viele hintergrundgeraeusche drin sind … wuesste gerne wie man seine musik so veraendern kann das es halt nicht mehr geloescht wird … xD

  4. Heiligenschein71

    ich habe videos (natürlich Urheberrechtlich geschützt), bei “YouTube” sowie auch bei “My Video” hochgeladen.
    Auf beiden Plattformen sind so nahezu alle videos identisch.
    Nun ist die Firma “SONY” wohl auf der Jagt nach Verbrechern wie mir und hat mir
    3 Videos bei YouTube blockiert (zwei nur in Deutschland und eins in fünf Ländern.)
    1 Video bei “My Video” gelöscht!

    Wenn jetzt schon gesperrt oder gelöscht werde, weil ich ja so arg böses getan habe, dann sollten doch wenigstens meine Richter so gerecht sein und dieses auf beiden Plattformen gleichermaßen behandeln!

    Oder nicht?

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